Mittwoch, 4. Juni 2008
Typischerweise
Die taz berichtet über ein Urteil zum Thema Eingetragene Partnerschaften:

"In der Ehe bekomme typischerweise ein Ehegatte vom anderen Unterhalt, insbesondere wegen der Kindererziehung. Bei Homo-Partnerschaften hat das Verfassungsgericht dagegen "keinen typischerweise bestehenden Unterhaltsbedarf" gesehen.

Der gestern veröffentlichte Beschluss stammt von den überwiegend konservativen Richtern Winfried Hassemer, Udo Di Fabio und Herbert Landau. Sie erklären darin aber nicht, wie bei einer kinderlosen Ehe "typischerweise" ein Unterhaltsbedarf entsteht, der automatisch einen Gehaltszuschlag von 100 Euro rechtfertigt."


Die Richter gehen also typischerweise von einer Versorgerehe aus, in der der Ehemann die Ehefrau finanziell abhängig hält. Und das wird dann noch vom Staat unterstützt.

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