Donnerstag, 22. Mai 2008
Familiennachzug nur mit Deutschkenntnissen
Der verband binationaler familien und partnerschaften berichtet in seinen neusten iaf informationen über die Konsequenzen der verschärften Nachzugsregeln. Eine deprimierende Lektüre.

Nachtrag 26.03.10: Auch die taz berichtet über die Folgen der Regelung: Sprachtests verhindern Familienleben. Das Foto hat allerdings eine falsche Bildzeile. So viel ich weiss, müssen Staatsbürger_innen bestimmter Nicht-EU-Staaten wie die USA oder Japan keinen Sprachtest machen.

Nachtrag 31.03.10: Die taz berichtet über ein restriktives Gerichtsurteil in Sachen Familiennachzug und Deutschtest:

Zum einen wird die Härtefallregel ganz exklusiv angewandt:

"Darauf könne nur verzichtet werden, wenn der Spracherwerb im Heimatland "unmöglich" sei. In der Türkei gebe es jedoch Goethe-Institute und Sprachkurse, auch die Deutsche Welle sei zu empfangen. "Ein Sprachkurs in der Türkei mag zwar schwer zu organisieren sein, unmöglich ist er aber nicht", sagte Marion Eckertz-Höfer, die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts."

Ich möchte sehen, wie irgendjemand vom Bundesverwaltungsgericht eine fremde Sprache per Radio lernt.

Zum anderen wird das Grundrecht auf Ehe aufgeweicht:

"Das Grundrecht auf Ehe ermögliche keine Einreise nach Deutschland, wenn ein Zusammenleben auch im Ausland möglich ist, erklärten die Richter. "

Das wurde meiner Mutter 1969 auch erzählt, als sie als deutsche Staatsbürgerin in Deutschland einen ausländischen Staatsbürger heiraten wollte. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie kein Recht auf Eheleben in Deutschland hat.

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