Mittwoch, 27. März 2013
Intersektionale Ausgrenzung
Die taz berichtet über die strukturelle/ rechtliche Diskriminierung von migrierten Hausangestellten in Hongkong:

"Normalerweise erhalten Ausländer in Hongkong nach sieben Jahre Aufenthalt Wahlrecht und müssen auch nicht jedes Jahr aufs Neue ein Arbeitsvisum beantragen. Nur für Hausangestellte – zumeist sogenannte Dienstmädchen – gilt diese Regelung auch weiterhin nicht."

Die Verflechtung von Machtverhältnissen schlägt hier voll zu: rassistische Ausgrenzung von Menschen aus bestimmten Regionen verbunden mit klassistischer Ausgrenzung von Hausangestellten und heteronormativer Ausgrenzung von Frauen. Diese Verflechtung ist dabei nicht zufällig, sondern führt dazu, dass die Hausangestellten besonders wenig Lobby haben und besonders gut ausgenutzt werden können. Und wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen, muss dies verhindert werden:

"Geklagt hatte die Philippinerin Evangeline Vallejos Banao, die seit 27 Jahren in Hongkong lebt und arbeitet und zudem Mutter von fünf Kindern ist. 2011 hatte ihr ein Gericht Recht gegeben, dass sie nach so vielen Jahren Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat. Das Urteil wurde jedoch auf Initiative der Hongkonger Regierung in einem Berufungsverfahren aufgehoben und dies jetzt letztinstanzlich bestätigt. Die Regierund fürchtet, die ausländischen Hausangestellten könnten mit einem Wahlrecht mehr Rechte erhalten."

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