Sonntag, 22. Februar 2015
Männerförderung statt Gleichstellung
Bereits im letzten Sommer hatten dieFrauenbeauftragten des öffentlichen Dienstsgegen den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes protestiert. Es sah vor, dass wenn Männer in Berufsgruppen unterrepräsentiert sind (wie bei Sekretär_innen, Putzkräften und anderen unattraktiven Tätigkeiten), sie gefördert werden müssen. Wie die taz jetzt berichtet, hat der Protest noch nicht gefruchtet und wird jetzt noch mal lauter formuliert:

"„Wenn wir uns aber darum kümmern sollen, massenhaft Männer in die Niedriglohnbereiche zu locken, bleibt für unsere eigentliche Aufgabe, nämlich die Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen, kaum noch Kapazität“, erklärt Kristin Rose-Möhring, Gleichstellungsbeauftrage im Familienministerium und Vorsitzende des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes."

Am Montag, den 23.02. wird dazu eine Veranstaltung organisiert.

Nachtrag 25.02.15: Wie die taz berichtet, scheint die Expert_innenanhörung im Rechts- und Frauenausschuss ein bisschen was bei Koalitionsangehörigen bewegt:

""Ich sehe auf jeden Fall Klärungsbedarf", resümiert Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag. "Wenn dieser Entwurf tatsächlich Verschlechterungen für die Frauen bringt, dann haben wir auch Änderungsbedarf." Marcus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Union, meint sogar: "Der Gesetzentwurf geht in diesem Punkt am Ziel vorbei. Die Bemühungen um mehr Männer in unteren Gehaltsgruppen binden unnötigerweise Ressourcen und kosten damit Steuergelder. Daher hoffen wir, unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen, hier nachzubessern.""

Nachtrag 05.03.15: Die taz berichtet, dass der Protest etwas gebracht hat:

" Entfernt wird aus dem Gesetzentwurf die Förderung von Männern dort, wo sie "unterrepräsentiert" sind. "

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Unzureichende Umsetzung eines EuGH-Urteils
Wie die FAZ berichtet, wird Deutschland mal wieder gerügt, weil es internationale Vereinbarungen, Gerichtsurteile, etc. nicht ausreichend umsetzt. Diesmal geht es um die verpflichtenden Sprachtests für nachziehende türkische Ehepartner_innen:

"Die Europäische Kommission habe der Bundesregierung am 13. Januar mitgeteilt, dass sie die Umsetzung eines EuGH-Urteils in der Sache für unzureichend halte, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Frage der Linke-Abgeordneten Sevim Dagdelen, über die der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet."

Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie häufig Deutschland (also die staatlichen Institutionen) gegen geltendes Recht verstösst, dafür auch gerügt wird, aber es trotzdem weiter ignoriert. Gleichzeitig pocht Deutschland - wenn es um andere und die eigenen Interessen geht - immer wieder auf Rechtstreue.

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