Mittwoch, 26. März 2014
Mehr Ausgrenzungen
"Absolut gesehen ist das Problem des Missbrauchs durchaus kleiner als häufig dargestellt" sagt Innenminister Thomas de Maizière laut taz. Trotzdem soll das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger_innen und ihr Recht auf Freizügigkeit weiter begrenzt werden. Rassistischer Populismus, der wenig mit realen wirtschaftlichen Problemen zu tun hat wie der Mediendienst Integration argumentiert.

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Wahlrecht und Staatsbürger_innenschaft
Die taz berichtet, dass der Bremer Staatsgerichthof ein Bremer Gesetz gestoppt hat, dass ausländischen Staatsbürger_innen ein Wahlrecht in Bremen gegeben hätte.

"Wie schon das Bundesverfassungsgericht verwies auch der Staatsgerichtshof auf das Staatsbürgerschaftsrecht. Wer mitwählen wolle, so die Argumentation, müsse sich einbürgern lassen. Das deutsche Staatsvolk könne sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen und sei nicht unveränderbar. "

Ist das ein Plädoyer für vereinfachte Einbürgerungen?

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