Freitag, 8. Mai 2020
Kritierien der Lockerung
urmila, 01:50h
Gerade scheint ein Lockerungs-Wettbewerb angelaufen zu sein. Die Kritieren scheinen mir dabei nicht vom Infektionsrisiko abzuhängen. So berichtet der RBB, zum Beispiel, für Berlin:
"Sonnenstudios und Solarien dürfen ab dem Samstag, 9. Mai geöffnet werden, ebenso wie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe."
und
"Lockerungen gibt es auch an den Hochschulen. Ab dem Montag, 11. Mai könne der Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder geöffnet werden, so die Senatskanzlei. Auch bestimmte Arbeiten in der Verwaltung könnten wieder zugelassen werden. Voraussetzung sei, dass Hygienevorkehrungen getroffen und Menschenansammlungen vermieden werden. Allerdings bleiben die Hochschulen für die Präsenzlehre und den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen."
Da verstehe ich die Kriterien so gar nicht. Es ist nicht so, dass ich unbedingt wieder in mein Büro an der Uni will oder das Sekretariat unbedingt öffnen will. Sprechstunden kann ich auch digital machen. Und Präsenz-Lehrveranstaltungen will ich zur Zeit gar nicht halten. Aber warum ist es gefährlicher, wenn ich alleine in meinem Büro am Institut sitze und nur selten mal jemanden auf dem Flur treffe oder das Sekretariat im Büro arbeiten kann und vielleicht mal von einer Studierenden ein Formular übernimmt als jemanden zu massieren, ein Tatoo zu stechen oder die Nägel zu machen? Mit Risiko kann das nichts zu tun haben. Das müssen rein wirtschaftliche Überlegungen sein. Oder übersehe ich da was?
Und was passiert, wenn wir dann wieder alles schliessen müssen, weil die Lockerungen zu früh waren?
... comment