Donnerstag, 16. Juli 2015
Gleichberechtigung
Eine Stellenausschreibung von einer Fakultät für Soziale Arbeit. Gesucht wird ein(e) "Wissenschaftliche/-n Mitarbeiter/-n" für den Bereich "„Interkulturalität in der Sozialen Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Gender und Diversity“. Eine volle Stelle, befristet bis Anfang 2020. Für den Wissenschaftsbereich nicht schlecht. In einem thematischen Bereich, in dem besonders Nicht-Cis-Männer engagiert und qualifiziert sind. Und dann steht doch tatsächlich in der Stellenausschreibung:

"An der Ostfalia Hochschule für angewandte
Wissenschaften sind Männer in dieser Entgeltgruppe unterrepräsentiert. Basierend auf dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind daher Bewerbungen von Männern besonders erwünscht."


Da scheint ein Gleichberechtigungsgesetz, blödsinnig formuliert zu sein. Gleichberechtigung bedeutet ja nicht (bzw. sollte es zumindest nicht), dass auf allen Entgeltstufen in spezifischen Berufen gleich viele Frauen und Männer vertreten sind, sondern dass gegen die strukturelle Diskriminierung von Nicht-Cis-Männern auf allen Stufen vorgegangen wird. Was ist gesellschaftlich dadurch gewonnen, wenn in den frauendominierten Berufsfeldern Männer bevorzugt werden? Die große Anzahl von Frauen in diesen Feldern würde dann abgebaut, wenn die Diskriminierung von Frauen in anderen Feldern abgebaut wird, sie also eine Chance bekommen, auch andere Berufe zu ergreifen und wenn sowohl Frauen wie Männer weniger zu einer geschlechtsspezifische Berufswahl geprägt, gedrängt werden. Nicht-Cis-Männern aber auch noch in den Bereichen, wo sie Anstellungsmöglichkeiten haben, dies zu erschweren, dient sicher nicht der Gleichberechtigung.

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