Sonntag, 22. Februar 2015
Unzureichende Umsetzung eines EuGH-Urteils
Wie die FAZ berichtet, wird Deutschland mal wieder gerügt, weil es internationale Vereinbarungen, Gerichtsurteile, etc. nicht ausreichend umsetzt. Diesmal geht es um die verpflichtenden Sprachtests für nachziehende türkische Ehepartner_innen:

"Die Europäische Kommission habe der Bundesregierung am 13. Januar mitgeteilt, dass sie die Umsetzung eines EuGH-Urteils in der Sache für unzureichend halte, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Frage der Linke-Abgeordneten Sevim Dagdelen, über die der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtet."

Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie häufig Deutschland (also die staatlichen Institutionen) gegen geltendes Recht verstösst, dafür auch gerügt wird, aber es trotzdem weiter ignoriert. Gleichzeitig pocht Deutschland - wenn es um andere und die eigenen Interessen geht - immer wieder auf Rechtstreue.

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