Dienstag, 15. Juli 2014
Sprachtest für Ehegatt_innen
Der Europäische Gerichtshof hat den in Deutschland geforderten Sprachtest für aus der Türkei zuziehende Ehegatt_innen als einen Verstoss gegen das Assoziierungsabkommen EU/Türkei von 1963 eingeordnet (siehe z.B. taz). Für Türk_innen darf die Regelung daher nicht mehr angewandt werden. Aber mal wieder will sich Deutschland nicht an internationale Rechtsprechung halten. Laut einer taz-Kurzmeldung will die Regierung (rechtswidrig) an den Sprachtests festhalten. So viel zu Recht & Ordnung in Deutschland.

Nachtrag 15.08.14: Die taz berichtet jetzt länger, dass sich die Regierung wieder nicht an die Rechtsprechung halten will.

"Die Türkische Gemeinde in Deutschland ist darüber verärgert. Von einem "Rechtsbruch" sprach ihr Bundesvorsitzender Safter Çinar. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum die SPD bei dieser Frage eingeknickt sei. Die hatte sich nach dem EuGH-Urteil nämlich dafür starkgemacht, die Sprachtests gleich für alle angeheirateten Ausländerinnen und Ausländer zu streichen. Çinar kündigte an, sich bei der EU-Kommission zu beschweren. "

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