Sonntag, 15. Juni 2014
Unterschiedliche Strafe für Ausländer_innen und Deutsche
urmila, 01:38h
Junge Männer haben brutal einen Mann zusammen geschlagen und ihn schwerst verletzt. Dafür wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 20jährige Haupttäter wird jetzt (wie unter anderem die Berliner Zeitung berichtet) nach weniger als der halben Zeit aus Deutschland abgeschoben. Wenn er innerhalb der nächsten 20 Jahren wieder den Schengen-Raum betritt, muss er den Rest seiner Haftzeit ins Gefängnis. Die Bild (verlinke ich nicht) tut so, als ob ihm so Strafe erlassen wird und er seine Freiheit unbeschwert geniessen kann. Dabei ist der junge Mann mit 8 Jahren nach Deutschland gekommen und kennt sich in dem Land, in das er abgeschoben wird, wohl kaum aus. Ich vermute auch nicht, dass es während seiner Haftzeit Bemühungen gab, ihn auf einen Aufenthalt in seinem Geburtsland vorzubereiten. Von einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft (das soll Ziel von Haftstrafen sein) kann da keine Rede sein.
Die Berliner Zeitung folgert daher anders als die Bild:
"Ist der Fall Jefeth W. also ein Beispiel für besondere Milde oder eher für besondere Härte? Andrea Würdinger, Anwältin mit Spezialisierung auf Ausländerrecht, spricht von einer „harten ausländerrechtlichen Entscheidung“ gegen einen Menschen ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive. „Da ist offenbar gesagt worden: So einen wollen wir hier nicht haben. Den wollen wir auch gar nicht integrieren, wenn er irgendwann aus der Haft entlassen werden sollte. Stattdessen verbauen wir dem hier die Zukunft“, sagt sie."
Taten, die in Deutschland von in Deutschland sozialisierten Täter_innen verübt worden, müssen auch in Deutschland bearbeitet werden. Sie liegen in der Verantwortung der deutschen Gesellschaft und dürfen nicht abgeschoben werden. Außerdem dürfen ausländische Staatsbürger_innen nicht doppelt bestraft werden (Haftstrafe plus Abschiebung).
Die Berliner Zeitung folgert daher anders als die Bild:
"Ist der Fall Jefeth W. also ein Beispiel für besondere Milde oder eher für besondere Härte? Andrea Würdinger, Anwältin mit Spezialisierung auf Ausländerrecht, spricht von einer „harten ausländerrechtlichen Entscheidung“ gegen einen Menschen ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive. „Da ist offenbar gesagt worden: So einen wollen wir hier nicht haben. Den wollen wir auch gar nicht integrieren, wenn er irgendwann aus der Haft entlassen werden sollte. Stattdessen verbauen wir dem hier die Zukunft“, sagt sie."
Taten, die in Deutschland von in Deutschland sozialisierten Täter_innen verübt worden, müssen auch in Deutschland bearbeitet werden. Sie liegen in der Verantwortung der deutschen Gesellschaft und dürfen nicht abgeschoben werden. Außerdem dürfen ausländische Staatsbürger_innen nicht doppelt bestraft werden (Haftstrafe plus Abschiebung).
... comment