Mittwoch, 26. März 2014
Wahlrecht und Staatsbürger_innenschaft
Die taz berichtet, dass der Bremer Staatsgerichthof ein Bremer Gesetz gestoppt hat, dass ausländischen Staatsbürger_innen ein Wahlrecht in Bremen gegeben hätte.

"Wie schon das Bundesverfassungsgericht verwies auch der Staatsgerichtshof auf das Staatsbürgerschaftsrecht. Wer mitwählen wolle, so die Argumentation, müsse sich einbürgern lassen. Das deutsche Staatsvolk könne sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen und sei nicht unveränderbar. "

Ist das ein Plädoyer für vereinfachte Einbürgerungen?

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