Mittwoch, 23. Mai 2012
Wo bleibt der Rechtsstaat?
"Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht aufgelistet sind, sollen künftig automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren." berichtet die taz.

Das heisst, ohne Urteil, alleine aufgrund eines Verdachts, der zudem nicht nachvollziehbar begründet wird (weil der Verfassungsschutz seine Quellen nicht offenlegen muss), gibt es automatisch finanzrechtliche Konsequenzen. (Und das zu einer Zeit, wo gerade sogar öffentlich über das Versagen des Verfassungsschutz im Fall der NSU diskutiert wird.) Wie lässt sich das mit dem Rechtsstaat vereinbaren? Mit der Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative?

Bei der jetzt geplanten rechtlichen Änderung geht es um ein Wort wie die taz berichtet: "Bisher wurde „widerlegbar“ vermutet, dass eine im Verfassungsschutzbericht als extremistisch erwähnte Organisation nicht gemeinnützig sein kann. Jetzt soll das Wort „widerlegbar“ gestrichen werden. Die Finanzämter hätten dann keinen Ermessensspielraum mehr."

Das heisst aber, dass auch schon bisher eine rechtsstaatlich zweifelhafte Regelung gilt. Wieso kann dem nicht überprüfbaren Verfassungsberichten solche Bedeutung zugeschrieben werden? Wieso folgen aus dem Bericht fast automatisch finanzrechtliche Folgen?

Die Klausel gibt es laut taz seit 2008. Sie wurde wohl ohne großen Protest eingeführt, weil es (angeblich) um Neonazis ging. Jetzt berichtet zumindest die taz über Protest:

"Wolfgang Neskovic, Justiziar der Linken im Bundestag, ist empört. „Diese Regelung öffnet die Tür für politische Willkür“, meint der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, „über die Nennung im Verfassungsschutzbericht könnte dann gezielt missliebigen politischen Vereinigungen der finanzielle Boden entzogen werden.“ "

Und die taz führt noch aus:

"Außerdem können schon Lappalien zur Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht führen, etwa wenn eine Organisation auf ihrer Webseite Links zu extremistischen Organisationen gesetzt hat. "

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