Sonntag, 22. April 2018
Selektive Überprüfung von Asylbescheiden
"Nach den Vorwürfen gegen die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings vom Bundesinnenministerium eine Überprüfung der Abläufe bei Asylentscheidungen angekündigt. "

schreibt tagesschau.de nachdem bekannt wurde, dass "die frühere Leiterin der Außenstelle im Zeitraum von 2013 bis 2016 in 1200 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben waren." Gegen die Frau wird wegen Korruptionsverdacht ermittelt. Auch Dolmetscher_innen wird das Vertrauen entzogen. Aus dem Kontext der Berichterstattung erscheint es, weil sie auch zugunsten der Asylstellenden agiert haben (es mag aber auch andere Gründe gegeben haben).

Justiz und Politik verfolgen den Fall mit aller Härte, so scheint es. Da frage ich mich, ob mit gleicher Härte gegen widerrechtiges Nicht-Gewähren von Asyl vorgegangen wird. Letzten Dezember berichtete, zum Beispiel, faz.net:

"Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen ihren Asylbescheid und sind damit erfolgreich."

Ich kann mich nicht erinnern, dass darauf die Politik reagiert hat mit einer Überprüfung des Asylverfahrens, dass den Mitarbeitenden, die zu unrecht nicht Asyl gewähren, Korruption vorgeworfen wurde. Auch nicht im Fall von unrechtmäßiger Abschiebehaft.

Kann es sein, dass es der Politik weniger um das Einhalten von Recht geht und mehr um das Abwehren von Asylbewerbenden?

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