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Freitag, 17. Dezember 2010
Arbeit gegen Rechte verhindern
urmila, 20:11h
Die schwarz-gelbe Regierung und insbesondere die erz-reaktionäre Ministerin Schröder arbeiten schon lange daran, die Mittel von der Arbeit gegen Rechte abzuziehen. Für sie gehören zum zu bekämpfenden Extremismus auch Islamismus und Linksextremismus (dazu hier einige früher Blogbeiträge). In einem ersten Schritt wurden die Haushaltsmittel für die Arbeit gegen Rechts gekürzt (bzw. für die Arbeit gegen Linke und Islamist_innen umgewidmet). In einem zweiten Schritt kommt jetzt der verordnete Gesinnungscheck für jene Organisationen, die Mittel gegen Rechts haben wollen. Die taz dazu heute: Verfassungsschutz entscheidet mit. Nicht nur müssen sich die Mittelbeantrager_innen zur Verfassung bekennen, sie müssen auch überprüfen, ob ihre Kooperationspartner_innen alle verfassungskonform sind. Entscheidend ist dabei, ob jemand im Verfassungsschutz erwähnt wird (also nicht: ob eine Organisation erwiesenermassen verfassungsfeindlich ist, sondern ausschliesslich ob der Verfassungsschutz meint, dass er mal beobachten soll). Das kann Linken ganz leicht mal passieren (z.B. der Linkspartei und vielen Antifas), die werden schnell der Verfassungsuntreue verdächtigt und dürfen deshalb dann nichzt mehr gegen Rechte arbeiten. In Sachsen wurde das ganze schon umgesetzt, der Widerstand formiert sich (siehe taz).
Derweil scheint laut taz die Junge Union das Geld gegen Linksextremismus zu nutzen, um Fahrten nach Berlin zu finanzieren.
Nachtrag 10.04.11: Sachsen hat laut taz aus der Extremismusklausel noch eine "Zensurklausel" abgeleitet:
"In Sachsen müssen Projekte für Demokratie und gegen Rechtsextremismus ihre Pressearbeit künftig mit der Landesregierung abstimmen. Wer finanzielle Zuwendungen vom Staat erhält, soll dem Sozialministerium seine Presseerklärungen, Veröffentlichungen und Broschüren vorlegen."
Derweil scheint laut taz die Junge Union das Geld gegen Linksextremismus zu nutzen, um Fahrten nach Berlin zu finanzieren.
Nachtrag 10.04.11: Sachsen hat laut taz aus der Extremismusklausel noch eine "Zensurklausel" abgeleitet:
"In Sachsen müssen Projekte für Demokratie und gegen Rechtsextremismus ihre Pressearbeit künftig mit der Landesregierung abstimmen. Wer finanzielle Zuwendungen vom Staat erhält, soll dem Sozialministerium seine Presseerklärungen, Veröffentlichungen und Broschüren vorlegen."
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