Samstag, 14. Dezember 2013
Ausnutzung von Tod
Der Mitbewohner stürzt sich vom Balkon und ist tot. Schock. Auseinandersetzung mit dem Tod und der Wohnung. Entscheidung in der Wohnung zu bleiben.

Mehr als drei Monate später (und nach wiederholter Aufforderung) schickt die Hausverwaltung einen Mietvertrag (rückwirkend zum Monatsersten) mit gut 30% Mieterhöhung (obwohl die Miete jetzt schon über dem Mietspiegel liegt). Also Auszug. Aufforderung die Wohnung leer zu übergeben. Vom Toten stehen da noch Gegenstände rum. Es gibt keine Erben, die zuständig sind.

Schon kurz nach dem Tod macht der Arbeitgeber Ärger. Obwohl der Mitbewohner des Toten weiter regelmäßig zur Arbeit gekommen ist. Er wird in den Urlaub geschickt. Dann entlassen, rückwirkend zum Monatsersten. Auf die Rückwirkung lässt er sich nicht ein. Gegen die Entlassung kann er nichts machen.

Krass, wie nicht mal im Falle eines Todes gewinnmaximierende Geschäftsinteressen kurz zurückstehen. In was für einer Gesellschaft leben wir?

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