Samstag, 27. Juni 2015
Staatsangehörigkeit entziehen
Wieder einmal werden Gründe gesucht, Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Laut taz sollen IS-Kämpfer mit doppelter Staatsangehörigkeit ihren deutschen Pass verlieren.

In einem taz-Kommentar argumentiert Christian Rath, wie diese Regelung weniger der Verhinderung von Terrorismus und mehr der Ausgrenzung von Mehrstaatler_innen dient:

Der drohende Verlust der Staatsangehörigkeit wird niemanden davon abhalten, in den Kampf zu ziehen. IS-Kämpfer machen sich sowieso strafbar. Jenen, die ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann diese nicht entzogen werden.

Und so schliesst Rath:

"Doch schon vor seiner ersten Anwendung hätte ein derartiges Gesetz kontraproduktive Wirkung. Allen Doppelstaatlern würde mal wieder gezeigt, dass sie Deutsche zweiter Klasse sind und dass ihre Staatsbürgerschaft jederzeit zur Disposition der deutschen Politiker steht."

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Mittwoch, 14. Mai 2014
Uni Assist
Die taz berlin berichtete gestern, dass ein polnischer Studierender der Humboldt-Universität mit Unterstützung des HU-RefRats dagegen klagt, dass ausländische Studierende - anders als deutsche - für ihre Bewerbungen an deutschen Unis Gebühren zahlen müssen. Die Studierendenvertreter_innen fordern, dass die HU auf die kostenpflichte Prüfung der Bewerbungen durch Uni Assist zu verzichten. Die taz berlin zitiert einen HU-Sprecher, dass sie auf Uni Assist nicht verzichten können, aber:

"Trotzdem sei man einen Schritt in Richtung Gleichstellung gegangen, so Baron: Künftig werde nicht nach Pass entschieden, sondern nach der Herkunft des Zeugnisses. Das heißt, auch Bewerber aus Deutschland mit Zeugnissen aus dem Ausland müssen ihre Dokumente über Uni Assist einreichen."

Sehr verwirrend. Warum gibt es Prüfungsbedarf nach Staatsbürger_innenschaft? Prüfungsbedarf kann es, wenn überhaupt doch nur aufgrund von Abschlüssen, geben? Mussten für eine Bewerbung an der HU Bildungsinländer_innen mit ausländischer Staatsbürger_innenschaft bisher ihr deutches Abitur kostenpflichtig überprüfen lassen? Ein Blick auf die Uni Assist-Seite hilft auch nicht unbedingt weiter, um die Verwirrung zu klären. Auf der Startseite heisst es:

" Herzlich Willkommen bei uni-assist,der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber"

Wer aber ist internationale Studienbewerber_in? Das wird nicht weiter erklärt. In der Vereinssatzung steht:

"Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Hochschulen und der ausländischen Studierenden bei der Bewerbung um ein Studium in Deutschland. "

Im juristischen Sinne sind Ausländer wohl Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Aber warum brauchen diese, wenn sie Bildungsinländer_innen sind, besondere Unterstützung bei der Bewerbung? Rassismus wäre ein Grund, aber darum scheint es bei Uni Assist nicht zu gehen, zumindest nicht um die Bekämpfung von Rassismus.

In den FAQ finde ich aber die Auskunft:

"Die uni-assist-Mitglieds-Hochschulen haben beschlossen, dass ab Sommersemester 2014 die Online-Bewerbung über das uni-assist Online-Portal für Studienbewerber verpflichtend ist"

Bewerber_innen müssen also wissen, ob sie dazu verpflichtet sind oder nicht. Sind sie internationale Studienbewerber_innen oder nicht. Also weiter auf der Suche nach einer Definition. Unter Länder Tipps (in der Rubrik Wissenswertes - ich hatte da vielleicht an Bundesländertipps oder so gedacht, aber sicher nicht, dass ich da die Informationen bekommen, wer sich wie bewerben muss) schliesslich findet sich eine Liste von Regionen und Ländern mit spezifischen Informationen zum Bewerbungsverfahren:

"Hier gibt es spezielle Hinweise für Bewerber aus bestimmten Herkunftsländern, die mit den spezifischen Bildungssystemen dieser Länder zu tun haben. Deshalb sind diese Tipps teilweise auch in den Landessprachen verfasst."

Die Informationen gibt es aber nur für einige Regionen und Länder. Zu Indien, zum Beispiel, finde ich nichts. Die Ausführungen deuten aber daraufhin, dass es nicht um Staatsbürger_innenschaft sondern um ausländische Zeugnisse geht. In der gleichen Rubrik Wissenswertes finden sich auch FAQ. Da finde ich schliesslich:

"Die Kernaufgabe von uni-assist ist die Bewertung von internationalen Zeugnissen. uni-assist prüft, ob die eingereichten Zeugnisse gleichwertig zu deutschen Schul- oder Studienabschlüssen sind und grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen. Zusätzlich beauftragen die meisten Hochschulen uni-assist damit, die Erfüllung weiterer Kriterien zu prüfen."

Es geht also um Zeugnisse, nicht um Staatsbürger_innenschaft. Dann verstehe ich aber die von der HU angekündigte Änderung nicht. Mussten sich bis jetzt auch Bildungsinländer_innen über Uni Assist bewerben? Oder mussten deutsche Staatsbürger_innen mit ausländischen Zeugnissen diese nicht überprüfen lassen? Wenn ja, warum? Was soll das ganze? Geht es doch um Rassismus, rassistischen Ausschluss?

Ich habe keinen deutschen Schulabschluss auch wenn ich in Deutschland die Schule besucht habe. Ich habe das Europäische Abitur, bin aber nicht in der Lage auf der Uni Assist-Seite herauszufinden, ob ich (wenn ich mich heute an einer Uni einschreiben müsste) deswegen über Uni Assist gehen müsste. Müssten sie meinen Abschluss erst prüfen oder nicht? Bin ich international, ausländisch, verpflichtet oder nicht? Die Seite gibt dazu nicht wirklich Auskunft.

Wenn ich verpflichtet wäre, müsste ich dann die Gebühren für EU-Staatsbürger_innen zahlen? In der Entgeldordnung wird nach EU- oder Nicht-EU-Staatsbürger_innenschaft unterschieden. Aber warum? Der Prüfungsaufwand für das Zeugnis hängt doch nicht an der Staatsbürger_innenschaft der Bewerber_innen sondern wenn überhaupt an dem Ort, an dem das Zeugnis ausgegeben wurde. Wissen die von Uni Assist nicht, das Menschen mobil sein können (auch schon vor dem Studium)?

Unter Gründung und Vorstand schliesslich steht:

"Keine Mitgliedsbeiträge: uni-assist finanziert sich durch Entgelte, Spenden und Zuschüsse. "

Warum eigentlich? Wäre es nicht fairer, die Unis zahlten Mitgliedsbeiträge (schliesslich wollen sie die Prüfung der Bewerbungsunterlagen an Uni Assist auslagern) und die Bewerber_innen müssten keine Entgelte zahlen?

Ein sehr seltsames Konstrukt. Zumindest auf der Webseite nicht undurchschaubar.

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Mittwoch, 26. März 2014
Wahlrecht und Staatsbürger_innenschaft
Die taz berichtet, dass der Bremer Staatsgerichthof ein Bremer Gesetz gestoppt hat, dass ausländischen Staatsbürger_innen ein Wahlrecht in Bremen gegeben hätte.

"Wie schon das Bundesverfassungsgericht verwies auch der Staatsgerichtshof auf das Staatsbürgerschaftsrecht. Wer mitwählen wolle, so die Argumentation, müsse sich einbürgern lassen. Das deutsche Staatsvolk könne sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen und sei nicht unveränderbar. "

Ist das ein Plädoyer für vereinfachte Einbürgerungen?

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Samstag, 1. März 2014
Optionspflicht
bloss nicht abschaffen, scheint die Devise der Bundesregierung. Daniel Bax beschreibt in der taz unter welchen Umständen, die doppelte Staatsbürger_innenschaft möglich sein soll. Möglichst viel Bürokratie und eine Prise Ausgrenzung.

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Montag, 20. Januar 2014
Optionszwang aufheben
Laut Koalitionsvertrag soll die Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene Kinder von ausländischen Staatsbürger_innen abgeschafft werden. Laut taz hat Hamburg bereits den Optionszwang aufgehoben. Die Grünen haben letzte Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der die anderen Bundesländer dazu bringen soll, dem Beispiel zu folgen.

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Sonntag, 9. Juni 2013
Doppelpass für die meisten
Die taz berichtet, dass obwohl es den Doppelpass nur in Ausnahmefällen geben soll, er durchaus die Regel ist: "bei über der Hälfte aller Einbürgerungen wird der Doppelpass hingenommen". Die Ausnahme gilt (wenn ich den Artikel richtig verstanden habe) für EU-Bürger_innen, Brasilianer_innen, US-Amerikaner_innen, Israelis und für alle Staatsbürger_innen, die nicht aus ihrer Staatsbürger_innenschaft entlassen werden können (zB. Iran). Das Verbot greift insbesondere bei einer Bevölkerungsgruppe:

"Der Grundsatz, Mehrstaatlichkeit zu vermeiden, trifft die größte Einwanderergruppe in Deutschland, die Deutschtürken, deshalb am stärksten."

Aber auch nicht komplett:

"Doch selbst ein Viertel der eingebürgerten Deutschtürken darf am Ende den türkischen Pass behalten, weil diese Personen sonst in der Türkei unzumutbare Nachteile hätte"

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Donnerstag, 2. Mai 2013
Einbürgerungsverunmöglichung
Die taz berichtet:

"2012 wurden in Österreich nur 7.107 Menschen eingebürgert. Vor zehn Jahren waren es noch über 45.000."

Das überhaupt noch Menschen eingebürgert werden, ist ein Wunder, wenn mensch sich die Regelungen anschaut:

"Statt zehn Jahre legalen Aufenthalts muss man künftig nur noch sechs Jahre nachweisen, wenn man sich um die Staatsbürgerschaft bewirbt. Voraussetzung ist, dass der Bewerber sechs Jahre erwerbstätig war und Steuern bezahlt hat, ohne dabei Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Deutschkenntnisse sind auf Abiturniveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen. Gefordert wird auch ein mindestens dreijähriges Engagement in einem Ehrenamt, etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr. Nicht gewürdigt wird ein Einsatz beim türkischen Kulturverein, obwohl Integrationsexperten darin eine gewollte Schikane sehen.

Als schikanös wird auch die Einkommensgrenze von 1.000 Euro monatlich betrachtet."

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Freitag, 8. Februar 2013
Neue Einbürgerungsregelungen in Österreich
In Österreich sollen, wie die taz berichtet, die Einbürgerungsregeln geändert werden. Schneller eingebürgert wird, wer sich ehrenamtlich engagiert und mehr als durchschnittlich 1000 € im Monat verdient. Es sollen also nur überdurchschnittlich wohlhabende Menschen und vor allem Männer eingebürgert werden:

"Valchars hält auch die Einkommensgrenze für zu hoch. „Selbst 30 bis 40 Prozent der Arbeitnehmer und 60 bis 70 der Arbeitnehmerinnen in Österreich erreichen dieses Niveau nicht“. "

Zudem soll nur genehmes ehrenamtliches Engagement honoriert werden:

"Allerdings fordert ein Zusatzpassus „integrationsrelevanten Mehrwert für die Integration in Österreich“ ein. Und im Büro von Sebastian Kurz spricht man dazu Klartext: „Die Mitgliedschaft in einem türkischen Kulturverein etwa wäre im Gegensatz dazu segregativ.“ "

Migrationsforscher Gerd Valchars hält dagegen:

"Anders als die Regierungspolitiker meint er, die Staatsbürgerschaft solle kein pädagogisches Instrument sein: „Sie ist ein demokratisches Recht.“ "

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Sonntag, 24. Juni 2012
Doppelte Staatsbürger_innenschaft
Die taz berichtet über eine Studie zur Optionspflicht von Kindern nicht-deutscher Staatsbürger_innen in Deutschland. Dabei kommt unter anderem heraus, dass die meisten sich für die deutsche Staatsbürger_innenschaft entscheiden und dass viele die rechtlichen Regelungen unzureichend kennen. Zentral für mich ist aber das Ergebnis, dass natio-ethno-kulturell Mehrfachzugehörige gerne mehrere Staatsbürger_innenschaften hätten.

Was ich in der taz lese, deckt sich weitgehend mit den Ergebnissen eines Forschungsprojekts von mir vor fünfzehn Jahren. Staatsbürger_innenschaft wird (gerade in Deutschland) symbolisch stark aufgeladen und daher ist es sehr schwer, eine Staatsbürger_innenschaft abzulegen. Die präferierte Option für Mehrfachzugehörige ist eine Mehrfachstaatsbürger_innenschaft (auch wenn es mit nur einer auch geht).

Die Bundesregierung will aber keine Mehrfachstaatsbürger_innenschaft (ausser für EU-Ausländer_innen und Spätaussiedler_innen).

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Donnerstag, 22. Dezember 2011
Von PIO zu OCI
Bisher war ich offiziell bestätigte PIO (Person of Indian Origin). Seit heute bin ich nun offiziell registrierte OCI (Overseas Citizen of India).



Mit diesen Titeln will der indische Staat 'Inder_innen', die nicht in Indien leben, an Indien binden. Für mich bedeutet es, dass ich kein Visum für Indien beantragen muss. Und es bestätigt mir offiziell meine natio-ethno-kulturelle (Mehrfach-)Zugehörigkeit.

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