Montag, 21. Mai 2012
Integrationsbeauftragte
1997 habe ich bei der Bundesausländerbeauftragten Cornelia Schmalz-Jacobsen ein Praktikum gemacht und habe mich sehr wohl gefühlt. Ich hatte das Gefühl, dass sich alle Mitarbeitenden wirklich für die Anliegen der Menschen, die nach Deutschland migriert waren, und ihre Kinder einsetzten. Der Begriff der Ausländerbeauftragten wurde kritisch hinterfragt und die Umbenennung zur Integrationsbeauftragten gefordert.

Das Amt ist inzwischen umbenannt. Marieluise Beck hat sich weiter für die migrierten Menschen und ihre Kinder eingesetzt. Aber mit der konservativen Regierung scheint sich dieses Amt ziemlich geändert zu haben. 2006 habe ich zu Böhmer gebloggt und deren Pressemitteilungen abbestellt. Jetzt schreibt die taz ähnliches:

"Anders als frühere Integrationsbeauftragte wie Lieselotte Funcke von der FDP (1981–1991) oder die Grüne Marieluise Beck (1998–2005), hat sich Maria Böhmer nie als Anwältin der Migranten verstanden, deren Sorgen und Nöte sie gegenüber der Bundesregierung zur Sprache bringt. Stattdessen versteht sie sich als Sprachrohr der Bundeskanzlerin, deren Wünsche sie den Migranten durchreicht."

Aber inzwischen ist der Begriff Integration ja auch nicht mehr der Versuch mehr auf Menschen zuzugehen sondern steht für staatliche Ausgrenzungspolitik. Da passt Böhmer bestens zu.

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Freitag, 26. August 2011
Kein Freies Mandat
Ich dachte immer in Deutschland gilt, dass eine Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen ist. Oder gilt das nur für den Bundestag? Bei der Landtagswahl in Berlin spricht Bündnis 90/ Die Grünen zumindest ihren Kandidat_innen dieses Recht ab wie die taz berichtet:

"Fraktionschef Volker Ratzmann sagte der taz, auch direkt gewählte Abgeordnete hätten ihr Mandat der Partei zu verdanken und müssten deren Beschlüsse akzeptieren."

Seltsames Demokrativerständnis. Begründet dadurch, dass sich einige Abgeordnete laut taz angekündigt haben, Grünschwarz nicht zu unterstützen. Das hatte mir ja kurzfristig Hoffnung gemacht. Die wurde jetzt aber wieder zerschlagen.

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Donnerstag, 17. März 2011
Integration über alles
Die taz berichtet über die geplante Verschärfung des Ausländerrechts. Dabei wird der schwammige Begriff 'Integration' (siehe dazu auch einen Artikel von zwei Kolleginnen und mir als pdf) genutzt, um über das Aufenthaltsrecht von Menschen zu entscheiden:
  • "ein Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren"
  • "Bleiberechts für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten."
  • "Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern, solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben"
  • ""Derjenige, der sich bemüht, muss natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden"
  • "Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller feststellen""
Eine vage Vorstellung von Integration wird zur Bedingung für Aufenthalt in Deutschland gemacht, die Inhalte können jederzeit verändert werden, keinerlei Rechtssicherheit für jene, die dem Integrationsgebot ausgesetzt sind, Erfolgsaussichten sind minimal. Der Zwang an Disziplinierungsmitteln wie diesem Integrationskurs teilzunehmen. Grauselig.

Die Menschenwürde ist unantastbar, oder was sagt unser Grundgesetz? Weg mit dieser Integrationsdisziplinierung.

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