Freitag, 19. Mai 2006
Verfassungsfeindlich
Wenn der Verfassungsschutz eine muslimische Organisation beobachtet, ist sie damit automatisch verfassungsfeindlich. Die alleinige Beobachtung (ohne irgendeine Verurteilung vor Gericht) reicht aus, um BesucherInnen von Veranstaltungen dieser Organisation zu Verfassungsfeinden zu machen, ihnen die Einbürgerung zu verwehren und sie gar abzuschieben, wie der Kultur-und Sozialanthropologe Werner Schiffauer in seiner Arbeit zeigt.

Aber nicht immer werden die Berichte des Verfassungschutzes so Ernst genommen wie die taz berichtet:

"Dabei weiß Schönbohm sehr genau um das Problem der so genannten "No-go-Areas". Seine eigenen Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz weisen in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass es in Brandenburg ganze Landstriche gibt, in denen rechtsextremistische Cliquen das jugendkulturelle Leben dominieren. Deren Gewalt richte sich "gegen alles Fremdartige, seien es Ausländer, dunkelhäutige Deutsche oder Zecken, ein in der rechtsextremistischen Szene alltäglicher Begriff zur Beschreibung von linken Jugendlichen", heißt es darin. Zwei Drittel der Gewaltstraftaten würden spontan aus der Situation heraus begangen. Insgesamt listet der Brandenburger Verfassungsschutz 17 Städte und Gemeinden auf, darunter Potsdam, Cottbus, Oranienburg und die gesamte Uckermark. Und diese Liste sei noch gar nicht abschließend.

Noch präziser sind die Zahlen: Auf 1.385 Personen beziffert Schönbohms Behörde die Zahl der Rechtsextremisten. Die Opferberatungsstellen zählen 128 rechtsextrem motivierte Gewaltstraftaten, allein in Potsdam waren es vergangenes Jahr 22 Angriffe, bundesweit 619."


Trotzdem wettert Schönbohm gegen die Aussagen von Heye. Die taz vermutet:

"Schönbohm, dem das Problem anscheinend überhaupt nur wichtig ist, weil er sich um das Image seines Bundeslandes sorgt, hatte bereits nach dem brutalen Übergriff auf Ermyas M. in Potsdam gegen all jene gewettert, die es wagten, Brandenburg auf sein braunes Problem hinzuweisen."

Die Verfassungsschutzberichte sind also nur verbindlich solange sie Muslime verdächtigen. Wenn Rechte betroffen sind, kann man sie gerne ignorieren. Denn Nestbeschmutzung wollen 'wir' nicht (mehr dazu in den Kommentaren von Stefan Reinecke Was nicht ins deutsche Selbstbild passt und Martin Reichert Schon Staub gewischt?").

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