Donnerstag, 17. März 2011
Integration über alles
Die taz berichtet über die geplante Verschärfung des Ausländerrechts. Dabei wird der schwammige Begriff 'Integration' (siehe dazu auch einen Artikel von zwei Kolleginnen und mir als pdf) genutzt, um über das Aufenthaltsrecht von Menschen zu entscheiden:
  • "ein Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren"
  • "Bleiberechts für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten."
  • "Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern, solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben"
  • ""Derjenige, der sich bemüht, muss natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden"
  • "Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller feststellen""
Eine vage Vorstellung von Integration wird zur Bedingung für Aufenthalt in Deutschland gemacht, die Inhalte können jederzeit verändert werden, keinerlei Rechtssicherheit für jene, die dem Integrationsgebot ausgesetzt sind, Erfolgsaussichten sind minimal. Der Zwang an Disziplinierungsmitteln wie diesem Integrationskurs teilzunehmen. Grauselig.

Die Menschenwürde ist unantastbar, oder was sagt unser Grundgesetz? Weg mit dieser Integrationsdisziplinierung.

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... nun sind ja nicht alle Integrationskurse so "grauselig", das möcht ich als Integrationskurslehrer nur mal anmerken. Das Problem ist eher, das '"erfolgreiche Integration" eine ziemliche Leerformel ist. Ich kenne das bisher so, dass die Ausländerbehörde für die Aufenthaltsverlängerung nur verlangt, dass man den Integrationskurs nicht vorzeitig abbricht. Wenn man dabei bleibt, solange es eben geht und dann vielleicht nicht zur Abschlussprüfung geht, weil man keine Chance, sie zu bestehen, hat, wird das akzeptiert. Und wenn das so ist, finde ich es auch in Ordnung.
Was die Verschärfung des Ausländerrechts betrifft, habe ich (nach zugegeben oberflächlicher Wahrnehmung) den Eindruck, dass hier gar nichts verschärft wird, sondern dass man rein rhetorisch den Sarrazin raushängen lässt, weil man glaubt, dass das beim Wahlvolk gut ankommt.

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Sicher
gibt es auch gut durchgeführte Integrationskurse. Zwang finde ich allerdings generell keine gute Grundlage für Lernen. Und den Ansatz 'Deutsches' zu vermitteln, finde ich tatsächlich grauselig. Wer hat denn da die Definitionsmacht?

Bisher habe ich mich auch nur oberflächlich mit der Gesetzesänderung beschäftigt. Die Verlängerung von zwei auf drei Jahre bevor Ehepartner_innen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben ist definitiv eine Verschärfung. Und eine Verschärfung, die insbesondere Frauenrechte verletzt.

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